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Absenzen- und UrlaubsordnungNach oben

Geltungsbereich

Die Absenzenordnung regelt das Absenzen-, Urlaubs- und Dispensationswesen.

Zweck

Die Absenzenordnung stellt eine einheitliche Absenzenregelung an der Schule sicher und verfolgt das Ziel, die Lehrpersonen jederzeit über das Fernbleiben von Kindern zu orientieren.

Eingeschlossen in diese Regelung sind die Schulstufen 1. bis 5. Primar und das 2. Kindergartenjahr. Die Handhabung der Absenzen im freiwilligen 1. Kindergartenjahr fällt in die Kompetenz der Kindergartenlehrpersonen.

Grundsatz

Als Absenz gilt jede entschuldigte oder unentschuldigte Abwesenheit von der Schule.
Als unentschuldigte Absenz gilt jedes Versäumen des Unterrichts ohne erbrachte Entschuldigung.

Entschuldigungsgründe

Als Entschuldigungsgründe gelten insbesondere:

  • Krankheit oder Unfall der Schülerin oder des Schülers
  • Höhere Gewalt, insbesondere Witterungs- und Strassenverhältnisse, die den Schulbesuch verunmöglichen
  • Tod von Familienangehörigen oder Bezugspersonen
  • Andere triftige Gründe
Meldung der Absenz

Die zuständige Lehrperson ist zum Voraus oder unmittelbar nach Eintreten eines Entschuldigungsgrundes zu benachrichtigen.

  • Absenzen, die auf den obenstehenden Entschuldigungsgründen basieren, müssen von den Erziehungsberechtigten vor Unterrichtsbeginn telefonisch oder über Drittpersonen gemeldet werden.
  • Bei Nichtmeldung kontaktiert die Lehrperson die Erziehungsberechtigten.
  • Es besteht zusätzlich die Pflicht der Erziehungsberechtigten, das Kind am Tag des Wiedereintritts schriftlich zu entschuldigen.
Bei Absenzen wegen Krankheit oder Unfall des Schulkindes von mehr als sieben Schultagen ist der Lehrperson von den Erziehungsberechtigten ein ärztliches Zeugnis einzureichen.

Jokerhalbtage

Pro Schuljahr stehen jedem Kind 4 Jokerhalbtage zur Verfügung. Diese können einzeln oder kumuliert eingesetzt werden und verfallen bei Nichtbezug.

  • Beim Einlösen der Jokerhalbtage muss kein Grund des Fernbleibens vom Unterricht angegeben werden. Diese Absenz muss bis spätestens 2 Schultage vor der Einlösung der Lehrperson mitgeteilt werden.
  • Die Jokerhalbtage dürfen nicht bei schon angekündigten Klassen- oder Schulanlässen oder bei bereits angesetzten Prüfungen und nicht als Ferien- oder Feiertagsverlängerung bezogen werden.
  • Die Lehrperson führt die Kontrolle über die Jokerhalbtage.
  • Die Lehrpersonen haben das Recht, für die zwei Wochen vor Schuljahresende eine Sperrfrist anzusetzen, in welcher keine Jokerhalbtage eingelöst werden dürfen. Diese Sperrfrist muss den Erziehungsberechtigten frühzeitig mitgeteilt werden.
Urlaub und Dispensation

Urlaubsgesuche sind drei Wochen vor Urlaubsbeginn mit dem Formular «Urlaubsgesuch» der Klassenehrperson einzureichen. Die Lehrperson leitet das Gesuch an die Schulleitung weiter.
Später eingereichte Gesuche werden nur behandelt, wenn die Urlaubsgründe nicht voraussehbar waren.

Beurlaubung

Schülerinnen und Schüler können auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten befristet vom Schulbesuch beurlaubt werden, wenn besondere Gründe vorliegen. Die Klassenlehrperson wird beim Entscheid beigezogen.

Für die Bewilligung von Beurlaubungen sind zuständig:

Die Klassenlehrperson:
  • bis zu 1 Tag ausgenommen Ferien- und Feiertagsverlängerungen
Die Schulleitung:
  • ab 2 Tage bis zu 2 Wochen
  • ab 1 Tag bei Ferien- und Feiertagsverlängerungen
Der Schulrat auf Antrag der Schulleitung:
  • bei mehr als 2 Wochen
Gründe für die Bewilligung eines Urlaubes

Gesuche werden bewilligt:
  • Bei Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses
  • Bei Familienangelegenheiten und Familienzusammenführungen (in vertretbarem zeitlichen Rahmen)
  • Bei aktiver Teilnahme an wichtigen Sportveranstaltungen und kulturellen Anlässen
  • Für Urlaub und Ferienverlängerungen bis maximal 2 Tage pro Schulstufe
Gesuche werden ausnahmsweise bewilligt:
  • Wenn Familien aus beruflichen Gründen gezwungen sind, Ferien während der Schulzeit zu verbringen.
  • Bei Vorliegen weiterer triftiger Gründe, die von der Schulleitung, resp. dem Schulrat nach Absprache mit der Lehrperson und den Eltern beurteilt werden.
Der versäumte Schulstoff muss selbständig nachgeholt werden. Die Nachholung liegt in der Verantwortung der Erziehungsberechtigten.

Dispensation

Schülerinnen und Schüler können aus triftigen Gründen vom Besuch einzelner Bildungsbereiche sowie vom Schulbesuch an einzelnen Wochentagen dispensiert werden.

Über die Dispensation entscheidet die Schulleitung auf schriftliches Gesuch der Erziehungsberechtigten. Bei längerer Dispensation vom Turn- oder Schwimmunterricht muss ein ärztliches Zeugnis abgegeben werden.

Sanktionen

Unentschuldigte Absenzen von weniger als zwei Tagen werden mit folgenden Massnahmen geahndet.

Die Klassenlehrperson geht dem Grund der Abwesenheit nach:
  • Im Gespräch mit dem Kind.
Falls keine Ergebnisse:
  • Einbezug der Erziehungsberechtigen.
Falls keine Ergebnisse:
  • Meldung an die Schulleitung (bei allfälligen Gesprächen mit den Erziehungsberechtigten wird die Klassenlehrperson beigezogen.
Im Wiederholungsfall oder bei einem längeren Fernbleiben kann der Schulrat die Erziehungsberechtigten auf Antrag der Schulleitung ermahnen oder mit Busse bis zu 5000 Franken bestrafen (§ 69 Bildungsgesetz).

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Angebote zur speziellen FörderungNach oben

Während der Schulzeit kann Ihr Kind - nach Bedarf und Abklärung – speziell gefördert werden.

Deutsch als Zweitsprache

Kinder, die aus einem fremden Sprachgebiet in unsere Schule eintreten, können den Unterricht «Deutsch als Zweitsprache» besuchen. Die Klassenlehrpersonen melden die betreffenden Kinder bei der Schulleitung an.

Begabtenförderung

Unter der Begabtenförderung ist eine integrative Förderung für speziell begabte Schülerinnen und Schüler unserer Primarschule zu verstehen. Sie wird wöchentlich jeweils während 4 Stunden angeboten.

Förderunterricht

Kinder, die im Lesen und Schreiben oder im Rechnen im Vergleich zu ihren Mitschülerinnen und Mitschülern grosse Schwierigkeiten zeigen, haben die Möglichkeit, nach einer Abklärung bei einer unserer Therapeutinnen Fördergruppen zu besuchen. Dieses Angebot beschränkt sich in der Regel auf die 2. und 3. Klasse. (In Ausnahmefällen und nach einer Abklärung durch den Schulpsychologischen Dienst kann eine Einzelstunde beantragt werden.)

Logopädie

Der Logopädische Dienst Oberwil hat zur Aufgabe, Kinder mit Sprach- und Kommunikationsauffälligkeiten im Vorschul- und Schulalter pädagogisch-therapeutisch zu fördern und zu begleiten. Er bietet Abklärungen, Kontrolluntersuchungen und Therapien an. Er leitet die Kinder an Fachstellen weiter, wenn weitere Abklärungen oder Therapien notwendig sind.

Der Logopädische Dienst berät die Eltern in Fragen des Umgangs mit der Sprachauffälligkeit ihres Kindes. Dieser Dienst ist für die Eltern kostenlos und wird von der Gemeinde Oberwil getragen.

Auskünfte erteilen:

Frau Barbara Rehm (Leitung) oder Frau Rahel Koelbing (Tel. 061 405 42 62)
Thomasgarten-Schulhaus
Im Thomasgarten 7
4104 Oberwil
barbara.rehm@oberwil.bl.ch
rahel.koelbing@oberwil.bl.ch

Hausaufgabenhilfe

Wir bieten für alle Kinder der Primarstufe Aufgabenhilfe an. Die Aufgabenhilfe richtet sich an Kinder, die zusätzliche Unterstützung beim Lösen der Aufgaben benötigen und findet im Hüslimatt- und Wehrlinschulhaus statt.

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BeratungsstellenNach oben

Abteilung Soziales der Gemeinde Oberwil

Hauptstrasse 28, 4104 Oberwil, Tel. 061 405 44 44
In der Abteilung Soziales können Sie sich durch kompetente Personen in Lebens-, Beziehungs- und Erziehungsfragen und in juristischen Fragen bezüglich dem Ehe- und Kindsrecht unentgeltlich beraten lassen. Die Abteilung Soziales übernimmt neben den freiwilligen Beratungstätigkeiten auch gesetzliche Aufgaben im Bereich Sozialhilfe und Vormundschaftswesen wahr. Alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind an die Schweigepflicht gebunden. Die Beratungen finden nach Vereinbarung statt.

Erziehungs- und Jugendberatung

Falterstrasse 4, 4104 Oberwil, www.fejb.ch
Oberwil und Biel-Benken führen gemeinsam eine Erziehungs- und Jugendberatungsstelle. Diese ­unabhängige Anlaufstelle steht allen zur Verfügung, die in Lebens- und Erziehungsfragen Auskunft und Hilfe suchen: Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Wenn Sie Fragen zur Erziehung Ihres Kindes haben, in der Familie Fragen oder Probleme auftauchen, und wenn es gut wäre, darüber einmal mit jemand Aussenstehendem zu sprechen, dann ist die Erziehungs- und Jugendberatung die richtige Adresse.
Manchmal genügt eine einzelne Besprechung, um eine neue Sichtweise zu finden, die zu Lösungen führt; in andern Fällen wird eine kürzere oder längere Beratung, Begleitung oder Therapie hilfreich sein.
Alle Gespräche sind streng vertraulich - ohne Ihr Einverständnis erfährt niemand anderes davon. Das erste Kontaktgespräch ist unverbindlich und kostenlos; danach richtet sich der Unkostenbeitrag nach Ihren Möglichkeiten. Die Beratung für Jugendliche ist gratis.
Als Berater oder Beraterin stehen Ihnen folgende Personen zur Verfügung:
Peter Schwob, dipl. Psychologe, lic. phil. und Psychotherapeut VPB/SPV/EFPP, Falterstr. 4, 4104 Oberwil, 061 401 08 20
Linda Altherr, dipl. Sozialpädagogin FH, Paar- und Familientherapeutin ZAK, Langegasse 31, 4104 Oberwil, 061 721 84 72.
die Beratungen finden nach Vereinbarung statt. Anmeldung über Telefon/Telefonbeantworter.

Elternnotruf

Tel. 061 261 10 60
Dieser Notruf bietet Unterstützung und Beratung bei familiären Schwierigkeiten, Krisen, Überlastung usw.

Schulpsychologischer Dienst

Gorenmattstrasse 19, 4102 Binningen, Tel. 061 426 92 00, http://www.baselland.ch/schulpsychologischer-htm.288359.0.html
Diese kantonale Dienststelle berät Eltern, Kinder, Klassenlehrpersonen und Behörden bei Schul-, Erziehungs- oder Lernproblemen. Die Anmeldung erfolgt in der Regel durch die Lehrperson mit dem Einverständnis der Eltern. Eltern und Jugendliche können sich auch direkt mit dem Schulpsychologischen Dienst in Verbindung setzen. Nach einer Abklärung werden Lösungen erarbeitet und bei Bedarf und im Einverständnis der Eltern zusätzliche Massnahmen beantragt.

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FerienplanNach oben

Schulferien

Die Regelung der Schulferien gilt für die Kindergärten, Volksschulen, weiterführenden Schulen und Berufsschulen im Kanton Basel-Landschaft mit Ausnahme des Regionalen Gymnasiums Laufental-Thierstein.

Sie finden die Schulferien für das aktuelle und die zukünftigen Schuljahre auf der Homepage des Kantons.

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FundgegenständeNach oben

Es kommt immer wieder vor, dass Sachen liegen bleiben. Sie oder Ihr Kind können sich an die Klassenlehrperson oder an den zuständigen Schulwart wenden. Lassen Sie nicht allzu viel Zeit verstreichen und gehen Sie der Sache rasch nach.

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Gesundheit und VersicherungNach oben

Schularzt

Dr. Ch. Halter, Hauptstr. 216, 4104 Oberwil, Tel. 061 401 25 65
Im 1. Kindergartenjahr sowie im 4. Primarschuljahr wird Ihr Kind durch den Schularzt untersucht.
Wir bitten die Eltern, kranke Kinder zuhause zu behalten.

Unfallversicherung

Die Unfallversicherung ist obligatorisch und Sache der Eltern.

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Handy und IPodNach oben

Das Handy und der IPod sind während der Schule ausgeschaltet, auch auf dem Pausenplatz.

Kinder und JugendzahnpflegeNach oben

Für die Erhaltung und Förderung gesunder Zähne bietet Ihnen die Gemeinde Oberwil die Möglichkeit, Ihr Kind in der Kinder- und Jugendzahnpflege anzumelden. Die Zahnarztwahl im Kanton Baselland ist frei. Die damit verbundenen Vorteile und Voraussetzungen entnehmen Sie den Unterlagen, die Sie beim Eintritt eines Kindes in den Kindergarten oder bei einem Zuzug erhalten. Für weitere Auskünfte wenden Sie sich an Tel. 061 405 42 24
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Kontakt: Gemeindeverwaltung, 061 405 42 24

Kleidung an der SchuleNach oben

Unterricht und Freizeit sind unterschiedliche Bereiche. Wir erwarten, dass unsere Schülerinnen und Schüler angemessen und so gekleidet sind, wie man es in späteren Ausbildungsstätten und in der Arbeitswelt auch erwartet.

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Kontakt Schule-ElternhausNach oben

Wir begrüssen es sehr, wenn eine gute Zusammenarbeit zwischen den Eltern und der Schule zustande kommt. Die Lehrpersonen fördern diesen Kontakt, z. B. durch Einladungen zu persönlichen Gesprächen, durch Elternabende, gemeinsame Anlässe, Ermunterung zu Schulbesuchen usw.

Die Lehrperson ist darauf angewiesen, dass Sie wichtige, Ihr Kind betreffende Informationen weitergeben. Dies hilft ihr, sich optimal auf Ihr Kind einzustellen. Falls Ihr Kind eine Krankheit wie z. B. Diabetes, AIDS oder Hepatitis hat oder an einer anderen Krankheit leidet, die seinen Schulbesuch beeinträchtigen könnte, kann eine Information an die Lehrperson nützlich sein. Lassen Sie sich von Ihrem Kinderarzt/Ihrer Kinderärztin beraten, welche Informationen Sie weitergeben sollten. Ein entsprechendes Formular erhalten Sie am 1. Elternabend. An dieser Stelle möchten wir darauf hinweisen, dass die Lehrperson wie auch die Behörden der Schweigepflicht unterstehen.

Falls Probleme zwischen Schule/Lehrperson und Eltern/Kind auftreten:

Probleme sind besser lösbar, wenn sie frühzeitig angegangen werden. Warten Sie nicht zu lange.

  • Besprechen Sie diese immer zuerst mit der Klassenlehrperson.
  • Resultiert keine befriedigende Lösung, wenden Sie sich an die Schulleitung.
  • Führt auch dies zu keiner Entspannung der Situation, ist der Schulrat zuständig.
Selbstverständlich steht die Schulleitung auch für allgemeine, die Schule betreffende Fragen zur Verfügung.

Kommunikationswege

Die Eltern bringen mit:

  • Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
  • Positive Grundhaltung der Schule gegenüber
  • Interesse am Schulgeschehen und am Bildungsprozess des Kindes
  • Erziehungsverantwortung
  • Information
Die Lehrpersonen bieten an:

  • Bereitschaft zum Gespräch und zur Zusammenarbeit
  • Erreichbarkeit (Elternheft oder Telefon)
  • Schulbesuchsmöglichkeit
  • Elternabend – Elterngespräche
  • Klassenanlässe
  • Information
  • Kontakt zu Fachstellen
Der Schulrat übernimmt:

  • Aufsicht über Schulleitung
  • Information
  • Anstellung
  • Finanzen
  • Kontakt zu GR
Die Schulleitung ist zuständig für:

  • Unterstützung Eltern – Lehrpersonen – SchülerInnen
  • Information
  • Schulanlässe
  • Aufsicht über die Schule
  • Bewilligungen, Beschwerden
  • Kontakt zu Fachstellen und Institutionen
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LeitbildNach oben

Das Kollegium und der Schulrat des Kindergartens und der Primarschule Oberwil haben auf das Schuljahr 2007/08 ihr Leitbild verabschiedet.

Seither verfolgen diverse Projekttage und -wochen laufend das Ziel, Umgangsformen und die Zusammenarbeit zwischen Kindern, Lehrpersonen und Eltern weiter zu fördern.

Das ganze Leitbild können Sie dem nachstehenden Dokument entnehmen.

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Dokument: Leitbild.pdf (119.4 kB)

Mittagstisch/HortNach oben

Mittagstisch/Hort: Wehrlinschulhaus, 061 405 42 61
Mittagstisch: "Duubeschlag", Hauptstr. 47
Mittagstisch: Sägestr. 5 (Werkhofareal), 061 405 42 69
Für die Primarschülerinnen und -schüler besteht folgendes Betreuungsangebot:
Mittagstisch Montag bis Freitag, 12.00–13.30 Uhr
Nachmittagsbetreuung Montag bis Donnerstag, 13.30–18.00 Uhr
Vorschulbetreuung Montag und Dienstag, 13.30–14.30 Uhr
Nachschulbetreuung Montag und Dienstag, 15.30-18.00 Uhr
Die Angebote können als einzelne Module genutzt werden, ausgenommen während der Schulferien und an Feiertagen.
Die Kinder werden von erfahrenen Personen betreut und erhalten eine vollwertige warme Mahlzeit am Mittagstisch und ein Zvieri an den Nachmittagsangeboten. Die Kosten und Richtlinien können Sie den Anmeldeunterlagen entnehmen.
Die Aufnahme erfolgt nach Eingang der Anmeldungen und gilt für das ganze Schuljahr. Anmeldeformulare erhalten Sie auf dem Schulsekretariat, Tel. 061 405 42 86 (www.schule-oberwil.ch) oder auf der Gemeindeverwaltung, Tel. 061 405 44 44 (christine.willimann@oberwil.bl.ch).

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Kontakt: Gemeindeverwaltung, Tel. 061 405 44 44

MusikgrundkursNach oben

In den ersten zwei Primarschuljahren wird Ihr Kind den Musikgrundkurs besuchen. Dieser Unterricht ist als Ergänzung zur Musik bei der Klassenlehrperson zu betrachten und hat zum Ziel, alle Bereiche der Musik auf die vielfältigste Art und Weise den Kindern näher zu bringen. Singend, musizierend, hörend, notierend und mit viel Bewegung wird die Musik erlebt. Der musikalische Grundkurs erleichtert eine weiterführende musikalische Betätigung.

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PauseNach oben

Nebst kürzeren Pausen findet von 9.55–10.15 Uhr eine grosse Pause statt. Lehrpersonen werden die Kinder auf dem Pausenplatz beaufsichtigen und bei Unstimmigkeiten helfend zu Seite stehen. Im Kindergarten regelt die Kindergartenlehrperson die Pausen individuell.

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Religionsunterricht/KirchenNach oben

Der Religionsunterricht wird in der 1. und 2. Klasse ökumenisch geführt. In allen anderen Klassen wird er nach Konfession getrennt unterrichtet. Falls Sie Ihr Kind davon ausschliessen wollen, müssten Sie sich mit der Klassenlehrperson in Verbindung setzen.
Für Fragen stehen Ihnen auch die beiden Kirchgemeindesekretariate zur Verfügung:

Katholisches Pfarramt
Bielstr. 1
4104 Oberwil
Tel: 061 401 34 12
Fax: 061 401 22 35
e-mail: pfarramt@rkk-oberwil.ch
Homepage: www.rkk-oberwil.ch

Reformierte Kirchgemeinde Oberwil, Therwil, Ettingen
Hauptstr. 47
4104 Oberwil
Tel: 061 401 13 56
Fax: 061 401 51 59
e-mail: info@ref-kirche-ote.ch
Homepage: www.ref-kirche-ote.ch

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SchulbibliothekNach oben

Es steht im Hüslimatt- und im Thomasgartenschulhaus je eine Schulbibliothek zur Verfügung. Die Kinder des Wehrlinschulhauses sind der Schulbibliothek des Thomasgartenschulhauses zugeteilt.
Die Klassenlehrperson kann jeweils mit der ganzen Klasse regelmässig die Schulbibliothek besuchen.

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SchulhausordnungNach oben

Die Schulhausordnung regelt grundlegende Verhaltensweisen in der Schule. Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Einhaltung dieser Regeln.

Sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind Respekt vor der Person und dem Eigentum anderer zeigt. Verhindern Sie, dass Ihr Kind gefährliche Spielsachen mit in die Schule nimmt.

Im Hüslimatt- und in Thomasgartenschulhaus werden auch Klassen der Sekundarstufe 1 unterrichtet. Daher gehen grosse wie kleine Schülerinnen und Schüler dort ein und aus. In der Schulhausordnung sind aus diesem Grund auch Regelungen für jene Stufe enthalten.

Die folgenden Regeln sollen dazu beitragen, dass wir uns alle im Kindergarten, auf dem Schulareal, im Schulhaus und auf den Pausenplätzen wohl fühlen.

Wir sind rücksichtsvoll zu den Mitschülerinnen und Mitschülern und tragen Sorge zu Material, Einrichtungen und Anlagen.

Das Schulareal der einzelnen Schulhäuser umfasst:

beim Thomasgartenschulhaus:

  • Areal von der oberen Treppe beim Briefkasten Thomasgarten bis zu den unteren Parkplätzen und dem Weglein in die Schmiedengasse
beim Wehrlinschulhaus:

  • Areal von der Wehrlingasse bis zur Gemeindeverwaltung ohne die Schulstrasse
beim Hüslimattschulhaus:

  • Areal von den Parkplätzen links und rechts des Hallenbades bis zum Primarschulhaus.
bei den Kindergärten:

Das Areal der einzelnen Kindergärten wird durch die Kindergartenlehrpersonen festgelegt.

Bei Schulbeginn betreten wir das Schulhaus, die Turnhalle oder das Hallenbad nicht vor dem ersten Läuten. Für den Kindergarten gilt eine geregelte Einlaufzeit.

In den Gebäuden rennen, lärmen und raufen wir nicht. Das Treppengeländer benützen wir nicht als Rutschbahn. Im Schulhaus ist jegliches Ballspielen verboten. Kaugummi gehören nicht in die Schule. Abfälle gehören in die dafür bestimmten Behälter.

Das Trinken alkoholischer Getränke und das Rauchen sind innerhalb des gesamten Schulareals für die Schülerinnen und Schüler verboten.

Der Gebrauch von Handys ist während des Unterrichts und den Pausenzeiten nicht gestattet. Die Handys sind auszuschalten. Wird dagegen verstossen, treffen die Lehrpersonen entsprechende Massnahmen und informieren die Eltern.

Wir verlassen den Pausenplatz nur mit Bewilligung der Klassenlehrerin, des Klassenlehrers oder der Pausenaufsicht.

Für die Pausen stehen folgende Plätze zur Verfügung:

Hüslimattschulhaus:

Der Platz mit dem Brunnen sowie der rote Turnplatz.

  • Das Klettern auf der Brunnenskulptur ist wegen Unfallgefahr verboten.
  • Schneeballwerfen ist auf dem roten Platz erlaubt.
Thomasgartenschulhaus:

Der rote und der obere Pausenplatz und die Spielwiese.

  • Ballspielen dürfen wir auf dem roten Platz mit Plastikbällen.
  • Schneeballwerfen ist auf dem roten Platz erlaubt, jedoch nicht gegen das Schulhaus.
  • Bei trockenem Wetter darf die Spielwiese benützt werden.
Die Information erfolgt über das grüne oder rote Plakat in der Eingangshalle.

Wehrlinschulhaus:

Die Plätze zwischen der Turnhalle und dem Schulhaus sowie der Turnplatz unterhalb der Turnhalle.

  • Es dürfen keine Schneebälle geworfen werden.
Nach der Pause begeben wir uns sofort in unsere Schulzimmer.

Die Benützung der Velos und Mofas ist gestattet, sofern die gesetzlichen Bestimmungen erfüllt sind. Eine Benützung des Velos ist jedoch erst ab der Mittelstufe angezeigt.

Für Velos und Mopeds stehen folgende Abstellplätze zur Verfügung:

Hüslimatt:

Veloständer beim Hallenbad

Thomasgarten:

Veloständer beim Autoparkplatz unterhalb Schulhaus

Wehrlin:

Veloständer unterhalb Turnplatz bei der Gemeindeverwaltung

Das Benutzen von Rollbrettern, Trottinetts oder Rollschuhen ist grundsätzlich gestattet, die Verantwortung dafür liegt beim Kind, resp. bei den Eltern.

Für Kinder des Kindergartens und der Unterstufe wird empfohlen, Spielgeräte nur in Begleitung eines Erwachsenen mitzunehmen. Die einzelnen Schulhauskollegien legen nach Rücksprache mit dem Hauswart die Benützung innerhalb des Schulareals und das Deponieren dieser Spielgeräte fest.

Wer Mitteilungen oder Plakate am Infobrett in der Pausenhalle aufhängen möchte, holt die Bewilligung der Klassenlehrerin oder des Klassenlehrers ein.

Wir erwarten von allen Kindern, dass sie sich an diese Schulhausordnung halten. Wer dagegen verstösst, wird der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer gemeldet, die geeignete Massnahmen treffen.

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Schulpflicht und KindergartenobligatoriumNach oben

Eintritt in den Kindergarten

Kinder, welche vor dem 1. Mai das 4. Altersjahr vollendet haben, können auf Beginn des nächsten Schuljahres in das freiwillige Kindergartenjahr eintreten.

Kinder, welche vor dem 1. Mai das 5. Altersjahr vollendet haben, treten auf Beginn des nächsten Schuljahres in das obligatorische Kindergartenjahr ein.

Übertritt in die Primarschule

Kinder, welche vor dem 1. Mai das 6. Altersjahr vollendet haben, treten in der Regel auf Beginn des nächsten Schuljahres vom Kindergarten in die Primarschule über.

Das neue Bildungsgesetz legt fest, dass das zweite Kindergartenjahr für alle Kinder obligatorisch ist. Das erste Kindergartenjahr bleibt freiwillig. Falls Sie sich dazu entscheiden, dass Ihr Kind das erste Kindergartenjahr besuchen soll, erwarten wir, dass es den Unterricht regelmässig besucht.

Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass die Beurlaubung Ihres Kindes bereits ab dem zweiten Kindergartenjahr wie in der Primarschule über ein Urlaubsgesuch, das Sie bei der Lehrperson beziehen können, abgewickelt werden muss.

Wie Sie aus der Absenzen- und Urlaubsordnung ersehen, können Sie Jokertage beziehen. Damit der Schulbetrieb nicht leidet, haben die Lehrpersonen das Recht, in den letzten zwei Wochen eines Schuljahres eine Sperrfrist für Jokertage anzusetzen.

Weiter weisen wir Sie darauf hin, dass Absenzen im zweiten Kindergartenjahr wie in der Primarschule schriftlich entschuldigt werden müssen.

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SchulsozialarbeitNach oben

Die Schulsozialarbeiterin, Frau Beatrice Probst, begleitet und berät Schüler/innen, Eltern und Lehrpersonen.

Kontakt: Beatrice Probst, 079 947 53 85

Dokument: Schulsozialarbeit.pdf (77.8 kB)

SchulwegNach oben

Der Schulweg birgt für unsere Schülerinnen und Schüler gewisse Gefahren.

Gewöhnen Sie Ihr Kind daran, auf dem direkten Weg zur Schule zu gehen. Helfen Sie ihm, sich im Strassenverkehr zurechtzufinden, und setzen Sie Massnahmen zur Sicherheit ihres Kindes (Kleidung, Helmtragen beim Velofahren) durch. Sagen Sie Ihrem Kind, wie es sich richtig verhalten soll, wenn es von fremden Personen angesprochen wird.

Der Schulweg bietet dem Kind eine eigene Erlebniswelt. Es wäre schade, ihm dieses Umfeld nicht zu schaffen. Deshalb bitten wir Sie, Ihr Kind nicht mit dem Auto zur Schule zu bringen oder abzuholen.

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SchwimmenNach oben

Die Kinder haben regelmässig die Gelegenheit, sich im Hallenbad Oberwil sportlich zu betätigen. Im Sommer steht gegebenenfalls auch das Gartenbad Bottmingen zur Verfügung.

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Umfassende BlockzeitenNach oben

Im Kindergarten (umfassende Blockzeiten)

Montag bis Freitag, 8.10–12.00 Uhr
(08.10-08.30 Uhr Einlaufzeit)


In der Primarschule (umfassende Blockzeiten)

Montag bis Freitag, 8.10–12.00 Uhr
Sollte Ihr Kind in der Primarschule über die Blockzeiten hinaus betreut werden, ist dies durch den Mittagstisch/Hort möglich (s. Mittagstisch/Hort).

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UnterrichtszeitenNach oben

Die genauen Unterrichtszeiten an unserer Schule können Sie dem Dokument Unterrichtszeiten Kindergarten und Primarschule Oberwil entnehmen.

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Dokument: Unterrichtszeiten_Kindergarten_und_Primarschule_Oberwil.pdf (10.6 kB)

Vorschulheilpädagogischer DienstNach oben

Die Vorschulheilpädagogin hilft im Kindergarten Kindern mit allfälligen Lerndefiziten oder Entwicklungsverzögerungen und berät deren Eltern sowie die Kindergartenlehrperson. Sie besucht regelmässig die Kindergärten, führt Abklärungen durch und fördert die Kinder mit dem Einverständnis der Eltern in Kleingruppen oder einzeln im vorschulheilpädagogischen Kindergarten (Pavillon Kerngarten). Eltern können direkt oder über die Kindergartenlehrperson Kontakt mit der Vorschulheilpädagogin Frau Petra Sarakis aufnehmen.

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Kontakt: Petra Sarakis, 061 403 88 18

ZnüniNach oben

Bitte geben Sie Ihrem Kind eine möglichst gesunde Zwischenverpflegung wie Obst und Gemüse mit in die Schule. Im Herbst können die Kinder zusätzlich vom Pausenapfelangebot profitieren.

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